Am Sonntag, dem 18. März 2012 wird auch in unserer Pfarre Strebersdorf der Pfarrgemeinderat für die nächsten 5 Jahre neu gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
- am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben,
- am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.
Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.
Am Wahltag können Sie in der Pfarrkirche Strebersdorf von 07.30 bis 12.30 Uhr im Pfarrhof ihre Stimme abgeben oder in der Klosterkirche der Schulbrüder von 08.30 bis 10.30 Uhr.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann sein Wahlrecht auch
- am Montag, dem 12. März 2012, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Pfarrheim Irenäusgasse oder
- am Samstag, dem 17. März 2012, in der Zeit von 17.30 Uhr bis 19.45 Uhr bei den Schulbrüder ausüben.
Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für die Wahl zur Verfügung gestellt:
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