Wiedereintritt

  • Anmeldung

    Während der Kanzleizeiten:
    Dienstag und Freitag
    09.00-11.00 Uhr

  • Gespräch

    Das wichtigste ist das Gespräch mit einem Priester Ihrer Wahl. Im Normalfall kann das der Pfarrer Ihrer Wohnsitzpfarre sein.

  • Dokumente

    • Geburtsurkunde
    • Meldezettel
    • Taufschein mit Austrittsvermerk
    • Trauungsschein oder Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind

  • Zeugen

    Zwei Zeugen können den Wiedereintritt bestätigen, werden aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben.

  • Geburtstagsmesse

    Herzliche Einladung zur nächsten Geburtstagsmesse für alle April und Mai Geborenen am Sonntag, 19. April um 10 Uhr.