4. Lockdown

Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Lockdown verkündet. Dieser gilt ab Montag, 22.11.2021.

Für die Feier der Gottesdienste gilt die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ab Montag, 22.11.2021. 

Die wichtigsten Regelungen sind: 

·         FFP2-Maskenpflicht gilt für liturgische Feiern auch dann, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt. Dies gilt auch bei Gottesdiensten im Freien.  

·         Für Vorsteher und liturgische Dienste bleibt die Verpflichtung des 3G-Nachweises bestehen.   

·         2-m-Mindestabstand gilt für alle, die nicht im selben Haushalt leben.  

·         Gemeindegesang muss stark reduziert werden.  

·         Chorgesang wird ausgesetzt (ausgenommen maximal vier Solisten, vier Instrumentalisten – 2G-Nachweis erforderlich!).  

Für das pfarrliche Leben gelten die staatlichen Regelungen

·         Jede Form von Zusammenkunft (Bibelkreis, Sakramentenvorbereitung, Pfarrcafé, etc.) in Präsenz ist somit ab Montag, 22.11.2021 untersagt.  

In dieser Phase bitten wir Sie Büroangelegenheiten telefonisch, bzw. nur gegen Voranmeldung zu erledigen.

Wir brauchen Ihre Hilfe

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement oder mit Ihrer Spende!

Pfarre Strebersdorf

Pfarrflohmarkt

Flohmarkt am Samstag, 20.04. von 10-17 Uhr und Sonntag, 21.04. von 10-15 Uhr im Pfarrheim Irenäusgasse 3.