4. Lockdown

Von

Irene Baldasti

Datum

20. November 2021
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Die Bundesregierung hat einen bundesweiten Lockdown verkündet. Dieser gilt ab Montag, 22.11.2021.

Für die Feier der Gottesdienste gilt die Rahmenordnung der Bischofskonferenz ab Montag, 22.11.2021. 

Die wichtigsten Regelungen sind: 

·         FFP2-Maskenpflicht gilt für liturgische Feiern auch dann, wenn ein 2G-Nachweis vorliegt. Dies gilt auch bei Gottesdiensten im Freien.  

·         Für Vorsteher und liturgische Dienste bleibt die Verpflichtung des 3G-Nachweises bestehen.   

·         2-m-Mindestabstand gilt für alle, die nicht im selben Haushalt leben.  

·         Gemeindegesang muss stark reduziert werden.  

·         Chorgesang wird ausgesetzt (ausgenommen maximal vier Solisten, vier Instrumentalisten – 2G-Nachweis erforderlich!).  

Für das pfarrliche Leben gelten die staatlichen Regelungen

·         Jede Form von Zusammenkunft (Bibelkreis, Sakramentenvorbereitung, Pfarrcafé, etc.) in Präsenz ist somit ab Montag, 22.11.2021 untersagt.  

In dieser Phase bitten wir Sie Büroangelegenheiten telefonisch, bzw. nur gegen Voranmeldung zu erledigen.

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