Wiedereintritt
Anmeldung
Während der Kanzleizeiten:
Dienstag und Freitag
09.00-11.00 Uhr
Dokumente
- Geburtsurkunde
- Meldezettel
- Taufschein mit Austrittsvermerk
- Trauungsschein oder Heiratsurkunde, falls Sie verheiratet sind
gespräch
Das wichtigste ist das Gespräch mit einem Priester Ihrer Wahl. Im Normalfall kann das der Pfarrer Ihrer Wohnsitzpfarre sein.
Zeugen
Zwei Zeugen bestätigen den Wiedereintritt mit ihrer Unterschrift. Sie können entweder von der wiedereintretenden Person ausgewählt oder von der Pfarre bereitgestellt werden.